Als geodatenhaltende Stelle ist die Stadt Hildesheim verpflichtet, die EU-Richtlinie (2007/2/EG) „INSPIRE“ (Infrastructure for Spatial Information in Europe) und das Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG) umzusetzen.
Dies beinhaltet:
Die Stadt Hildesheim stellt die rechtsverbindlichen Bebauungspläne, die Daten zur Lärmkartierung (2022) sowie die statistischen Bezirke des Stadtgebietes als INSPIRE-konforme Daten und Dienste bereit. Sie können diese Daten und deren zugehörige Information und Beschreibung als „Darstellungsdienst“ anschauen (sog. Web Mapping Service WMS) oder als „Downloaddienst“ nutzen (sog. Web Feature Service –WFS).
Das gesamte Datenangebot der Stadt Hildesheim können Sie beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie als datenhaltende Stelle für Deutschland ansehen und ggf. in weiteren Anwendungen (z.B. Geographische Informationssysteme) nutzen.
Sie können das Datenangebot auch direkt auf dem INSPIRE-Portal der Stadt Hildesheim abrufen:
Bebauungspläne INSPIRE (Umringe des Geltungsbereiches)
Bebauungspläne INSPIRE (vollvektorielles Szenario nach XPlan GML)
Statistische Bezirke
Lärmkartierung
66.3.1 Vermessung und Geodaten | |
Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-3664 Telefax: 05121 301-3512 E-Mail: vermessung@stadt-hildesheim.de |