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Kartenanwendung

Wohnsitz Abmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Stadtbüro VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
 

Allgemeine Informationen

 Im Falle des Wegzugs in eine neue Wohnung im Inland müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

Eine Abmeldung im Stadtbüro ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Über den Wegzug wird das Stadtbüro von der neuen Meldebehörde informiert.

Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird oder wenn eine Nebenwohnung ersatzlos aufgegeben wird. Für den letztgenannten Fall ist allerdings die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

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