Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Ansprechpartner/in| 60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz | |
| Markt 3 31134 Hildesheim Telefax: 05121 301-3178 E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.de | Termine nur nach Vereinbarung |
| Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes. Zu den unteren Umweltbehörden zählen: Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimaschutzmanagement Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim. Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz. Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. | |
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
Landesamt
Landesamt
Sie stellen einen Antrag auf Vorbescheid bei der zuständigen Behörde.Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich.
Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei, und die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Der Vorbescheid ersetzt nicht das Genehmigungsverfahren.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: schriftlich oder elektronisch
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein