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Kartenanwendung

Umweltinformationen zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen: Auskunft

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
 

In der Stadt Hildesheim sind zur Zeit 34 Altablagerungen bekannt und näher untersucht

Das Umweltinformationssystem des Niedersächsischen Umweltministeriums hat mit einer Umweltkarte die "Altablagerungen" in Niedersachsen veröffentlicht. Damit können Sie sich einen groben Überblick über die auch im Bereich der Stadt Hildesheim vorhandenen Altablagerungen verschaffen.

Im Altlastenkataster der Stadt Hildesheim sind circa 1.300 Verdachtsflächen erfasst.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bestimmten weiteren Städten und der Region Hannover.

Für das Gebiet der Stadt Hildesheim ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag werden benötigt:

  • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
  • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

Weitere Nachweise können sein:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers,
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.
Welche Gebühren fallen an?

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.

Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 75,00 €. Bei Auskünften, die einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung des Antrages erfordern (z. B. mehrere zusammenhängende Grundstücke, zusätzliche Auswertung von Fachgutachten, ...), beträgt die Gebühr mindestens 150,00 €.

Bearbeitungsdauer
  • :1 Monat
    nach Eingang des Antrags
  • :2 Monate
    bei umfangreichen und komplexen Umweltinformationen
Anträge / Formulare

Zur Beantragung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster nutzen Sie bitte das unten angegebene Formular.

Alternativ können Sie einen formlosen Antrag stellen. Aus diesem muss jedoch hervorgehen, zu welchem Grundstück die Anfrage gestellt wird und wer Adressat der Auskunft sowie des Kostenbescheides ist.

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