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Straßenumbaumaßnahmen

zuklappenAnsprechpartner/in
66.1 Straßenentwurf und -neubau
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3612
Telefax: 05121 301-3511
E-Mail:
Die projektbezogene Steuerung des Straßenentwurfs, die Bauausführung selbst sowie die Beitragsabrechnung erfolgt seitens des Fachbereichs Tiefbau, Verkehr und Grün, Bereich Straßenentwurf und -neubau.

Die Grundlagen und individuellen Zielsetzungen für den jeweiligen Straßenentwurf sowie deren Rahmenbedingungen sind:

- die Verkehrsfunktion und die Bedeutung der Straßen im Verkehrsnetz der Stadt. Diese vom Stadtrat beschlossene verkehrspolitische Zielsetzung kommt in der Integrierten Verkehrsentwicklungsplanung – IVEP zum Ausdruck. Sie stellt quasi die Masterplanung dar.
- die Zielsetzungen und Beschlüsse des Stadtrats in Bezug auf den Umweltschutz und den Schutz der Menschen vor verkehrlichen Beeinträchtigungen. Dieses sind unter anderem der Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan der Stadt Hildesheim.
- umfangreiche, einschlägige technische Vorschriften- und Regelwerke für den Straßenbau. Allen voran sind dieses die Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen – RASt, die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA sowie die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen – H BVA.
- der verfügbare Straßenraum und selbstverständlich
- die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Allgemeine Informationen

Straßenumbaumaßnahmen erregen oftmals die Gemüter

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlieger aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung über entsprechende Beiträge an den Kosten beteiligt werden müssen. Informationen zu Straßenausbaubeiträgen, Ansprechpartnern und zur Satzung erhalten Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem. Obwohl die Straßenumbaumaßnahmen in öffentlich tagenden Sitzungen der Ortsräte und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr intensiv diskutiert und beraten werden, macht die allgemeine und betroffene Öffentlichkeit nach Einschätzung der Stadtverwaltung nur selten von diesem Informationsangebot Gebrauch.

Mit diesem Hinweis möchte die Stadtverwaltung den Zugang zu straßenbaurelevanten Informationen und deren politische Beratung vereinfachen und gleichzeitig die Hintergründe und den Entwicklungsprozess dieser Projekte noch transparenter gestalten.

Die projektbezogene Steuerung des Straßenentwurfs, die Bauausführung selbst sowie die Beitragsabrechnung erfolgt seitens des Fachbereichs Tiefbau, Verkehr und Grün, Bereich Straßenentwurf und -neubau.

Die Grundlagen und individuellen Zielsetzungen für den jeweiligen Straßenentwurf sowie deren Rahmenbedingungen sind:

  • die Verkehrsfunktion und die Bedeutung der Straßen im Verkehrsnetz der Stadt. Diese vom Stadtrat beschlossene verkehrspolitische Zielsetzung kommt in der Integrierten Verkehrsentwicklungsplanung - IVEP zum Ausdruck. Sie stellt quasi die Masterplanung dar.
  • die Zielsetzungen und Beschlüsse des Stadtrats in Bezug auf den Umweltschutz und den Schutz der Menschen vor verkehrlichen Beeinträchtigungen. Dieses sind unter anderem der Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan der Stadt.
  • umfangreiche, einschlägige technische Vorschriften- und Regelwerke für den Straßenbau. Allen voran sind dieses die Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen – RASt, die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA sowie die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen – H BVA.
  • der verfügbare Straßenraum und selbstverständlich
  • die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
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