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Spielplatzpflege und -unterhaltung

zuklappenAnsprechpartner/in
66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3530
Telefax: 05121 301-3510
E-Mail:
Das Stadtgrün ist ein wesentlicher Bestandteil, um unsere Stadt lebens- und liebenswert zu machen. Die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz.

Wir sind zuständig für:

- Unterhaltung der Parks, Spielplätze und Grünflächen an Straßen und auf den Stadtplätzen.
- Pflege von ca. 400 Hektar städtischer Grünanlagen, der Außenbereiche von Schulen, Kindertagesstätten und anderer städtischer Einrichtungen und des Straßengrüns mit ca. 33.000 Bäumen.
- Pflege und Betrieb der vier städtischen Friedhöfe mit ca. 62 Hektar.
- Unterhaltung des Wildgatters und die Betreuung, Pflege und Fütterung der dort lebenden Tiere.
- Wälder und Waldflächen in städtischem Besitz mit ca. 700 Hektar.
- Unterhaltung von Gewässern zweiter und dritter Ordnung.
- Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim.
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Hochwasserschutzanlagen

Die Planung und Neuanlage von Grünflächen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabstelle Grünflächenplanung und -neubau.

Allgemeine Informationen

© A. BotterbrodIn der Stadt Hildesheim - einschl. ihrer Ortsteile - gibt es derzeit 113 Spielplätze für Kinder von 6 – 12 Jahren und 32 Spielplätze für Jugendliche von 12 – 18 Jahren. Für Kinder bis zu 6 Jahren stehen 12 Kleinkinderspielplätze zur Verfügung.

Damit ein gefahrloses Spielen und Herumtoben möglich ist, muss die Verkehrssicherheit der Spielplätze gewährleistet sein. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe jeder Kommune, die durch den Einsatz speziell ausgebildeter und geschulter Mitarbeiter des Bereichs Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz zu erbringen ist. In regelmäßigen Abständen werden Untersuchungen aller Spielplätze und Geräte durchgeführt. Sie werden dabei nicht bloß angeschaut, sondern im wahrsten Sinne gründlich "abgeklopft" – auch unter Zuhilfenahme von Werkzeugen. Es wird sehr gründlich nachgesehen, ob Pfosten bzw. Fundamente von Spielgeräten standsicher, d. h. in Ordnung sind, ob Schaukeln, Rutschen und Klettergeräte mit all ihren unterschiedlichen Teilen funktionssicher und stabil sind oder ob der Fallschutz noch ausreicht, um nur einige Beispiele zu nennen. Es sind viele Blicke und Handgriffe nötig, um alles korrekt zu erfassen. Die Geräte, die geprüft werden müssen, sind sehr vielfältig und unterschiedlich - auch vom Material her (Holz, Metall und Kunststoff). Die entsprechenden EN-Normen und TÜV-Vorschriften müssen ebenfalls beachtet werden. Dabei wird alles "auf Herz und Nieren" überprüft – aber nicht nur von vorn, sondern auch von oben und von unten, um möglichst alle – auch versteckte – Mängel auszuschließen bzw. festzustellen.

Die entsprechenden Spielplatzdaten sind im EDV-System der Stadt Hildesheim erfasst und die Kontrollen vor Ort erfolgen mit Hilfe eines PDA-Gerätes. Dort werden evtl. Mängel eingegeben und auch ob eine Reparatur sofort veranlasst werden muss oder nicht. Die Eingaben werden später am PC in das entsprechende Programm übertragen und dieses druckt bei Bedarf gleich die Mängelberichte bzw. Reparaturaufträge aus. Die später wieder regelmäßig durchzuführenden Kontrollen werden "vom System" stets gemeldet und müssen fristgerecht abgearbeitet werden.

Sollten bei unseren Spielplatzkontrollen Mängel festgestellt werden, sind wir bemüht, diese so schnell wie möglich zu beheben, denn die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger – egal ob klein oder groß – hat oberste Priorität. Kleinigkeiten können evtl. gleich erledigt werden, denn unsere Mitarbeiter sind mit einem "Werkstattwagen" unterwegs, der Kleinmaterial an Bord hat. In der Regel werden aber die entsprechenden Aufträge zur Reparatur von Spielgeräten durch eigene Mitarbeiter in unserer Werkstatt erledigt - aber auch gelegentlich von beauftragten Firmen.

Allerdings fällt auf, dass wir in manchem Fall mit der Reparatur nicht nachkommen (können), weil Geräte mutwillig zerstört werden. Das ist nicht nur teuer, sondern auch sehr schade, denn die Leidtragenden sind die Kinder, für die die Spielmöglichkeiten geschaffen wurden. Das eine oder andere Gerät musste daher bereits entfernt werden. Schön wäre es, wenn das Bewusstsein in der Bevölkerung geweckt werden könnte, aufmerksam zu sein und hinzuschauen, damit (sinnlose) Zerstörungswut verhindert werden kann. Hinweise auf Mängel an den Spielgeräten und Beschwerden richten Sie bitte an die Zentrale des städtischen Bauhofs oder nutzen Sie die Mängelkarte der Stadtverwaltung.

Damit das Miteinander auf unseren Spielplätzen reibungslos funktioniert, hat die Stadt Hildesheim eine Spielplatznutzungssatzung in Kraft gesetzt. Es ist dadurch leichter möglich, gegen Personen vorzugehen, die die "Spielregeln" leider nicht einhalten. Bei Fragen dazu und zum Thema Spielplatzplanung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabstelle Grünflächenplanung und -neubau.

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