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Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zwecks Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft wurden bestimmte Flächen und Objekte unter besonderen Schutz gestellt. Diese Schutzformen und –kategorien leiten sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ab oder beruhen auf internationalen Verträgen und Konventionen.

Die Sicherung von Gebieten/Objekten allein reicht in der Regel nicht aus um den jeweiligen Schutzzielen gerecht zu werden. Zum einen weisen die geschützten Bereiche im Sinne der Naturschutzziele keinen optimalen Zustand auf. Zum anderen ist Natur veränderlich, da sie einer Dynamik unterworfen ist, was dazu führen kann, dass hinsichtlich der Naturschutzziele eine Verschlechterung eintritt.

Soweit es die finanziellen und personellen Möglichkeiten zulassen, wird versucht, durch Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege möglichst weitgehend zu erreichen. Dazu wird im günstigsten Fall zunächst ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. Anhand einer flächendeckenden Bestandsaufnahme, einer Bewertung der Naturausstattung und einer daraus entwickelten Zielsetzung werden konkrete Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft herausgearbeitet.

Naturschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete

Naturdenkmäler

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