Das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist zum Zweck der Beseitigung außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen wie folgt zugelassen:
- Zulassung im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Stelle oder
- allgemeine Zulassung nach einer Anzeige für pflanzliche Abfälle oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen bei der zuständigen Stelle
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist in Hildesheim grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Abfälle sind zu kompostieren, über die Grüne Tonne zu entsorgen oder beim Kompostwerk, Ruscheplatenstraße, kostengünstig selbst anzuliefern (bis 3 m³).
Im Einzelfall kann das Verbrennen von Grünabfällen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden (siehe unten).