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Kartenanwendung

Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)

zuklappenAnsprechpartner/in
32.3 Migration/Staatsangehörigkeit
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2804
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Abholschalter (Abholung Aufenthaltstitel/Reiseausweis)
Mo, Di 7:30 bis 15 Uhr
Mi, Fr 7:30 bis 12 Uhr
Do 7:30 bis 18 Uhr

Für alle anderen Anliegen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Terminanfragen in Ausländerangelegenheiten unter migration@stadt-hildesheim.de und in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (u.a. Einbürgerung) an einbuergerungsstelle@stadt-hildesheim.de


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Sie ermöglicht uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, erleichtert berufliche und private Planungen und stellt einen wichtigen Schritt zur langfristigen Integration dar.

Mit der Niederlassungserlaubnis entfällt die Notwendigkeit, den Aufenthaltstitel regelmäßig zu verlängern. Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels beträgt in der Regel zehn Jahre. Auch nach Ablauf der Nutzungsdauer des Aufenthaltstitels bleibt Ihr Aufenthaltsstatus weiterhin unbefristet erlaubt, allerdings sollten Sie sich zur Ausstellung eines neuen Aufenthaltstitels (sog. Übertrag der Niederlassungserlaubnis) an den Bereich Migration wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen je nach Aufenthaltszweck, Herkunftsland und persönlicher Situation variieren können. Für bestimmte Personengruppen – etwa Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen, Fachkräfte, Familienangehörige oder Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU – gelten erleichterte Bedingungen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Die Niederlassungserlaubnis kann formlos per E-Mail oder per Post beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.

An wen muss ich mich wenden?

Der Bereich Migration der Stadt Hildesheim ist für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten von Personen zuständig, die Ihren Wohnsitz in der Stadt Hildesheim haben.

Stadt Hildesheim
Bereich Migration
Markt 2
31134 Hildesheim
E-Mail:

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis sind sehr unterschiedlich und hängen davon ab, zu welcher Personengruppe die antragstellende Person gehört. Grundsätzlich wird für eine Niederlassungserlaubnis der seit fünf Jahren bestehende Besitz einer Aufenthaltserlaubnis benötigt. Bei einigen Personengruppen genügt auch ein kürzerer Besitz der Aufenthaltserlaubnis.

Die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ergeben sich insbesondere aus § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Je nach Personengruppe können zusätzliche oder abweichende Regelungen gelten. Grundsätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels

Die bisherige Aufenthaltserlaubnis muss in der Regel seit mindestens fünf Jahren bestehen. Zeiten mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Studium) werden nur teilweise oder gar nicht angerechnet. Im Einzelfall kann die erforderliche Aufenthaltsdauer abweichen.

  • Gesicherter Lebensunterhalt 

Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein. Dazu gehören in der Regel ein ausreichendes Einkommen sowie eine angemessene Krankenversicherung.

  • Ausreichende Altersvorsorge 

Es müssen in der Regel mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden. Für einige Gruppen gelten Ausnahmen.

  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache 

In der Regel ist ein Sprachniveau von mindestens B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung 

Diese können z. B. durch den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses nachgewiesen werden.

  • Keine erheblichen Straftaten 

Es dürfen keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen.

  • Ausreichender Wohnraum 

Die Wohnverhältnisse müssen den Anforderungen für die jeweilige Haushaltsgröße entsprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt, z.B.:

o    Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

o    Einkommensnachweise bei Selbstständigen (z. B. Steuerbescheide, Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen)

o    Nachweise über sonstige regelmäßige Einkünfte

  • Rentenversicherungsverlauf oder Nachweise über private Altersvorsorgeleistungen
  • Nachweis über Deutschkenntnisse

o    In der Regel ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 des GER

oder

o    Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist

  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung 

o    Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Abschlusses einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule

oder

o    Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses oder Vorlage der Urkunde über den bestandenen Test „Leben in Deutschland“ (Einbürgerungstest)

  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum 

o    Mietvertrag oder Eigentumsnachweis mit Angabe über die Wohnfläche

  • Ggf. weitere Nachweise 

o    Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Diese werden bei Bedarf von Ihnen nachgefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.

Für die Erteilung an hochqualifizierte Fachkräfte unter erleichterten Voraussetzungen beträgt die Gebühr 147 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert stark je nach Antragsaufkommen und Vollständigkeit der Unterlagen.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage erhoben werden beim zuständigen Verwaltungsgericht:

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover

Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet nicht statt.

Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

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