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Melderegisterauskunft Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­stadt­buero

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.– Mi. 08:00 – 14:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08.00 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Auf Ihren schriftlichen Antrag hin kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Hildesheim über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner erteilt werden (einfache Melderegisterauskunft). Eine persönliche Vorsprache ist für die Auskunftserteilung nicht notwendig.

Die Auskunft ist beschränkt auf:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift(en)
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Sofern Sie ein konkret zu benennendes berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, kann Ihnen auch eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese kann zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft enthalten:
 

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand beschränkt auf die Abgabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Bei Anfragen zu gewerblichen Zwecken (dazu gehören in diesem Sinne auch Anfragen von Freiberuflern) sind Auskünfte nur zulässig, wenn
 

  • der konkrete Nutzungszweck angegeben wird
  • erklärt wird, dass die gewonnenen Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn, es liegt die schriftliche Zustimmung des/der Betroffenen vor

Die durch gewerbliche Anfragen gewonnenen Daten dürfen nur für den genannten Zweck verwendet und somit nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling).

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft online:

  • Falls nicht bereits geschehen, richten Sie ein Servicekonto Business ein.
    • Hilfe zur Erstellung des Servicekontos finden Sie in der Rubrik "Links".
  • Sie geben alle Daten in den Online-Dienst ein.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie können die Melderegisterauskunft sofort im Portalpostfach des Online Dienstes abrufen.

Wenn die gesuchte Person bereits seit 5 Jahren nicht mehr in Hamburg gemeldet ist, beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft schriftlich:

  • Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage.
  • Sie erhalten eine Antwort per Post.
  • Sie bezahlen die Gebühr nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.
An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Voraussetzungen
  • Angaben über die gesuchte Person
    Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
  • Schriftliche Anfrage
    Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Behörden (siehe unten) nur schriftlich anfragen.
    Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten (siehe unten).
  • Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
    muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder
    Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).
Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft zu privaten Zwecken beträgt 9,00 Euro, zu gewerblichen Zwecken 12,00 Euro. Sofern besondere Ermittlungen erforderlich sind, können die Kosten deutlich höher ausfallen und maximal 90,00 Euro betragen.

Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt je nach Zeitaufwand zwischen 20,- und 90,- €.

Bei schriftlichen Anfragen kommen die Kosten für den Postversand jeweils hinzu. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Melderegisterauskunft erhalten Sie einen Kostenbescheid über die erteilte Auskunft zuzüglich der Kosten für den Postversand.

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