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Führungszeugnis beantragen

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Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • einfaches Führungszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Europäisches Führungszeugnis

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

  • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
  • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Führungszeugnis online beantragen

Wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Bis zum 18. Lebensjahr ist auch der gesetzliche Vertreter antragsbefugt. Eine Bevollmächtigung einer dritten Person zur Antragstellung ist nicht zulässig.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist ebenfalls möglich. Hier können Sie einen entsprechenden Termin reservieren.

 

Dieser schriftliche Antrag muss zwingend eine Unterschrift im Original enthalten. Zudem ist eine Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses und ein Nachweis beizufügen, welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen. Die Unterlagen und den entsprechenden Kostenbescheid erhalten Sie per Post.

 

Es gibt verschiedene Belegarten von Führungszeugnissen:
 

  • Belegart N – für private Zwecke. Dieses Führungszeugnis wird Ihnen persönlich übersandt.
  • Belegart O – zur Vorlage bei einer Behörde. Das Führungszeugnis wird unmittelbar der von Ihnen angegebenen Behörde zugeleitet. Sie müssen dazu die Bezeichnung und Anschrift der Behörde und die Geschäftsnummer bzw. den Verwendungszweck angeben.
  • Belegart P – zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
  • Belegart OG – wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll.
  • Belegart PG – wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
  • Belegarten NE, NG, OE und PE – das erweiterte Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind. Der Antrag ist unter Vorlage einer schriftlichen Aufforderung, in der die Person (Stelle, Arbeitgeber, Träger), die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen, zu stellen.

 

Die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt durch die Bundeszentralregisterbehörde in Bonn; im Regelfall innerhalb von 10 - 14 Tagen nach Antragstellung.

 

 

Europäisches Führungszeugnis

 

In der Stadt Hildesheim mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Personen, die ausschliesslich oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, erhalten ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis, welches neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des anderen Mitgliedsstaates gibt.

 

Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Mitgliedsstaat erteilt werden. Eine Übersetzung erfolgt dabei nicht. Hat der Herkunftsstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister erteilt, wird hierauf im Führungszeugnis hingewiesen.

Verfahrensablauf

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.


Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dafür müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.

Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel
  • bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen,
    • zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro zuzüglich der Kosten für den Postversand.

 

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist gebührenfrei, wenn es zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob für das Ehrenamt eine materielle Entschädigung gezahlt wird. Wird eine Gebührenbefreiung beantragt, muss durch eine Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, nachgewiesen werden, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Für eine hauptamtliche oder nebenamtliche berufliche Tätigkeit wird eine Gebührenbefreiung hingegen nicht gewährt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer
  • :4 bis 8 Wochen
    Die Bearbeitungsdauer entspricht dem Regelfall und kann gegebenenfalls abweichen.
Rechtsbehelf
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG Hamm
Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz online zu beantragen.

 

Aus aktuellem Anlass wird daraufhingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschliesslich über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) möglich ist.

 

Anderslautende Internetadresse, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeindlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
 

 

 

Öffnungszeiten des Stadtbüros (Nur mit Terminreservierung):

 

Montag und Dienstag

7:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch

7:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

7:30 - 18:00 Uhr

Freitag

7:30 - 12:00 Uhr

Samstag

9:00 - 12:00 Uhr

   

Bitte sehen Sie von Terminanfragen per Mail ab.

Für eine Terminreservierung nutzen Sie bitte

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