Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie
- im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
- mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Bis zum 18. Lebensjahr ist auch der gesetzliche Vertreter antragsbefugt. Eine Bevollmächtigung einer dritten Person zur Antragstellung ist nicht zulässig.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist ebenfalls möglich. Hier können Sie einen entsprechenden Termin reservieren.
Dieser schriftliche Antrag muss zwingend eine Unterschrift im Original enthalten. Zudem ist eine Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses und ein Nachweis beizufügen, welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen. Die Unterlagen und den entsprechenden Kostenbescheid erhalten Sie per Post.
Es gibt verschiedene Belegarten von Führungszeugnissen:
- Belegart N – für private Zwecke. Dieses Führungszeugnis wird Ihnen persönlich übersandt.
- Belegart O – zur Vorlage bei einer Behörde. Das Führungszeugnis wird unmittelbar der von Ihnen angegebenen Behörde zugeleitet. Sie müssen dazu die Bezeichnung und Anschrift der Behörde und die Geschäftsnummer bzw. den Verwendungszweck angeben.
- Belegart P – zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
- Belegart OG – wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll.
- Belegart PG – wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.
- Belegarten NE, NG, OE und PE – das erweiterte Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind. Der Antrag ist unter Vorlage einer schriftlichen Aufforderung, in der die Person (Stelle, Arbeitgeber, Träger), die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen, zu stellen.
Die Ausstellung und Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt durch die Bundeszentralregisterbehörde in Bonn; im Regelfall innerhalb von 10 - 14 Tagen nach Antragstellung.
Europäisches Führungszeugnis
In der Stadt Hildesheim mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Personen, die ausschliesslich oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, erhalten ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis, welches neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des anderen Mitgliedsstaates gibt.
Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Mitgliedsstaat erteilt werden. Eine Übersetzung erfolgt dabei nicht. Hat der Herkunftsstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister erteilt, wird hierauf im Führungszeugnis hingewiesen.
