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Fahrschulerlaubnis beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
66.3.3 Verkehr und Beiträge (Frau Michalik, Telefon: 05121 301-3140)
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3144
Telefax: 05121 301-3182
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Sollten mehrere Unterrichtsräume betrieben werden, muss für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis beantragt werden. Für den Antrag müssen Sie persönlich vorsprechen. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich beantragen. Örtlich zuständig ist die Erlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes, in Ermangelung eines Wohnsitzes die Ihres Aufenthaltsortes, in Ermangelung eines Wohnsitzes und eines Aufenthaltsortes die Ihres geplanten Beschäftigungsortes. Um das Verfahren zügig abschließen zu können, ist es vor allem notwendig, der Erlaubnisbehörde möglichst lückenlos alle notwendigen Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorzulegen. Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister erfolgt durch die Erlaubnisbehörde.

Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis wird empfohlen, persönlich in der zuständigen Behörde vorzusprechen.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn oder sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber oder die Bewerberin die Pflichten nach § 16 FahrlG nicht erfüllen kann.
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er oder sie die Fahrschulerlaubnis beantragt.
  • hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin von mindestens 2 Jahre im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule
  • Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft .
  • Verfügung über erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung erforderlichen Lehrfahrzeuge.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie sich um eine Fahrschulerlaubnis bewerben wollen, müssen Sie bei der zuständigen Erlaubnisbehörde einen schriftlichen Antrag stellen, in dem Sie Namen und Anschrift der zukünftigen Fahrschule angeben und für welche Klasse(n) von Kraftfahrzeugen Sie die Fahrschulerlaubnis erwerben wollen.

Außerdem sind dem Antrag beizufügen:

  • Personalausweis
  • eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheines
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerin
  • eine Bescheinigung eines Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die Lehrgangsteilnahme
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • ein maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über Ihre Ausstattung
  • eine Erklärung, dass die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • ein erweiterten Führungszeugnisses der Belegart OE zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes
  • Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang (Wochenstunden) andere hauptberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden
  • Nur für juristische Personen: Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, bzw. Vereinsregister sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung

Dem Antrag auf Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Erklärung, von welcher Behörde die Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
  • maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zu den Raummaßen und zur Ausstattung; bei Anmietung des Raumes Kopie des Mietvertrages
  • Erklärung, dass sich die vorgeschriebenen Lehrmittel im Schulungsraum befinden und ständig zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Lehrfahrzeuge mit Angabe des Fahrzeugtyps und des amtlichen Kennzeichens (Kopie der Fahrzeugscheine beifügen)

Dem Antrag auf Erweiterung der Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Kopie des Fahrlehrerscheins des Antragstellers bzw. Ausbildungsleiters und - soweit zutreffend - aller angestellten Fahrlehrer
  • Erklärung, dass sich die vorgeschriebenen Lehrmittel im Schulungsraum befinden und ständig zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Lehrfahrzeuge mit Angabe des Fahrzeugtyps und des amtlichen Kennzeichens (Kopie der Fahrzeugscheine beifügen)
Welche Gebühren fallen an?
  • für natürliche Personen beträgt die Gebühr 102 EUR
  • für juristische Personen beträgt die Gebühr 153 EUR (Festgebühr) gem. Ziff. 302.3 der Anlage zu § 1 GebOSt.
Anträge / Formulare
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