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Kartenanwendung

eID Karte

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Stadtbüro Stadt Hildesheim
Amt / Bereich
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Verwaltungsgebäude Markt 2
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:


Aufgaben:
Ihr Ansprechpartner für Bürgerdienste.

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Allgemeine Informationen

Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die eID Karte beantragen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert, sodass man sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen kann.

Die eID-Karte wird im Scheckkartenformat ausgestellt und verfügt als Multifunktionskarte über einen integrierten kontaktlosen Chip, wodurch zusätzliche Funktionen möglich sind.

Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, müssen Sie für die Antragstellung persönlich im Stadtbüro vorsprechen.

Die eID Karte wird zentral bei der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und personalisiert. Die Produktionsdauer beträgt ca. 4 Wochen. Ein Abholtermin kann bereits bei der Beantragung vereinbart werden.

Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen. Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über die neue eID-Karte und ihre Funktionen informieren. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im eID-Karte-Gesetz zu finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültige Identitätsdokumente Ihres Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die eID-Karte beträgt 37,00 Euro. 

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