Geoportal Hildesheim

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Kartenanwendung

Bodenordnung

zuklappenAnsprechpartner/in
66.3.1 Vermessung und Geodaten (Information und Verkauf, Telefon: 05121 301-3661)
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3664
Telefax: 05121 301-3512
E-Mail:
Der Fachdienst Vermessung und Geodaten dient als kommunale Vermessungsdienststelle zur Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Hildesheim und erledigt als zentraler Vermessungs- und Geodatendienstleister vielfältige vermessungstechnische und kartographische Aufgaben für nahezu alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung.

Dem Produktbereich Vermessung und grundstücksbezogene Basisinformationen stehen für die städtischen Vermessungsdienstleistungen im Außendienst eigene Vermessungstrupps zur Verfügung für:
- Entwurfs- und Bauvermessung (Ingenieurvermessungen, Absteckungen, Bauwerksüberwachung, Höhenpunkte)
- Vermessungen für Topographie und Fachkataster (Erfassung der Oberflächengestaltung, Bestandsaufnahmen und Feldvergleiche für Planunterlagen und zur Aktualisierung der Kartenwerke, Kanalaufmessungen)

weitere Aufgaben:
- Bereitstellung kommunaler Geoinformationen und städtischer Kartenwerke
- Bereitstellung der Nachweise des Liegenschaftskatasters für innerdienstliche Zwecke, aber auch Auskunft an berechtigte Privatpersonen
- Auskunft über Höhenpunkte
- Mitwirkung bei der Benennung von Straßen
- Vergabe der amtlichen Hausnummern
- Immobilienbewertung (nur stadtintern)
- Bodenordnung (Umlegungsverfahren in Baugebieten)

Der Produktbereich Geodaten führt städtische digitale Kartenwerke in den Maßstabsebenen:
- Stadtgrundkarte 1:500
- Stadtkarte 1:5.000
- Stadtkarte 1:15.000 (daraus abgeleitet die Stadtkarte 1:12.500)
- Landkreiskarte 1:50.000 (in Zusammenarbeit mit dem Landkreis)
- Luftbilder (Digitale Orthophotos)
- Bereitstellung der Online-Stadtkarte
- Sammlung historischer Karten

weitere Aufgaben:
- Anfertigung von Anreiseskizzen und Themenkarten
- Hilfestellung beim Aufbau von städtischen Fachkatastern
- Herausgabe der gedruckten Stadtkarte 1:12.500 / Landkreiskarte 1:50.000 (gefaltet mit Informationsheft)
- Führung eines Leitungskatasters für die städtischen Versorgungsleitungen
- Graphische Dienst- und Serviceleistungen
- Beratung und Koordinierung bei der Einführung des Geographisches Informationssystem (GIS) der Stadt Hildesheim

Für Vermessungsaufträge von Privatpersonen, anderen Behörden oder Firmen sind das Katasteramt, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder Vermessungsbüros zuständig.

Stadtkarten, Anreiseskizzen, historische Karten und Auszüge aus den o.g. Kartenwerken in analoger (Papier) oder digitaler Form (Datei) werden, entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Hildesheim, an jedermann abgegeben.

Allgemeine Informationen

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundflächentauschverfahren das im Baugesetzbuch geregelt wird. Bei einer Umlegung sollen im Wesentlichen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Es gibt zwei Arten von Umlegungen:

Erschließungsumlegung
Diese Art der Umlegung dient dazu, bis dahin nicht zur Bebauung geeignete Grundstücke baureif zu machen. Eine Hauptaufgabe der Erschließungsumlegung ist meist die Bereitstellung von Flächen für vorgesehene Straßen, da ohne diese eine Erschließung der Grundstücke nicht möglich ist. Allerdings darf eine Umlegung nicht nur zur Beschaffung von Straßenland dienen, die Neuordnung muss auch nach der Abtretung des Straßenlandes noch notwendig sein.

Neuordnungsumlegung
Wenn der Bebauungsplan die Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes vorsieht, kann diese durch eine Neuordnungsumlegung erreicht werden. Diese Art der Umlegung beinhaltet auch die Sanierungsumlegung.

Verfahrensablauf

Ein Umlegungsverfahren muss durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Es wird durch den Umlegungsausschuss durchgeführt, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle bedient, die beim Fachdienst Vermessung und Geodaten eingerichtet ist.

Welche Gebühren fallen an?

Hier gilt die jeweils aktuelle Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).

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