Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundflächentauschverfahren das im Baugesetzbuch geregelt wird. Bei einer Umlegung sollen im Wesentlichen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Es gibt zwei Arten von Umlegungen:
Erschließungsumlegung
Diese Art der Umlegung dient dazu, bis dahin nicht zur Bebauung geeignete Grundstücke baureif zu machen. Eine Hauptaufgabe der Erschließungsumlegung ist meist die Bereitstellung von Flächen für vorgesehene Straßen, da ohne diese eine Erschließung der Grundstücke nicht möglich ist. Allerdings darf eine Umlegung nicht nur zur Beschaffung von Straßenland dienen, die Neuordnung muss auch nach der Abtretung des Straßenlandes noch notwendig sein.
Neuordnungsumlegung
Wenn der Bebauungsplan die Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes vorsieht, kann diese durch eine Neuordnungsumlegung erreicht werden. Diese Art der Umlegung beinhaltet auch die Sanierungsumlegung.