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Besonders geschützte Tierarten

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Tiere besonders geschützter Arten dürfen im allgemeinen der heimischen Natur weder lebend noch tot entnommen werden. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben, gehalten und abgegeben werden.

Viele Tiere wildlebender Arten, die heute in menschlicher Obhut gehalten werden, stammen immer noch aus Wildfängen. Ihre Entnahme aus der Natur für den weltweiten Handel stellt neben der Lebensraumzerstörung eine ganz erhebliche Gefährdung für das Überleben der Arten dar.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat daher solche Arten unter besonderen bzw. strengen Schutz gestellt. Um diese Arten vor ihrer drohenden Ausrottung zu bewahren, unterliegen sowohl der Handel mit ihnen als auch ihr bloßer Besitz bestimmten Einschränkungen und Pflichten. Diese gilt es neben den tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Sind Sie unsicher, ob das von Ihnen gehaltene oder beobachtete Tier zu einer besonders oder streng geschützten Art gehört, wenden Sie sich an den Bereich Umweltangelegenheiten – Untere Naturschutzbehörde.

Oder Sie schauen in das wissenschaftliche Informationssystem „Wisia“ des Bundesamtes für Naturschutz.

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