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Bauleitplanung

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3021
Telefax: 05121 301-3044
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo bis Mi 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr
Do 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr
(sowie nach Terminvergabe)

Markt 3
31134 Hildesheim
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Telefax: 05121 3013044
E-Mail: stadtplanung@stadt-hildesheim.de

Die Bürgerinnen und Bürger Hildesheims erfahren ihre Stadt als wichtigen Lebensraum - den Ort, an dem sich der Großteil ihres Lebens abspielt. Und jeder von Ihnen gestaltet durch sein Handeln diesen Raum mit. Wohnen, Arbeiten und Erholung zählen zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Nach seinen individuellen Bedürfnissen stellt er Ansprüche an diesen Raum.

Die Mitarbeiter aus den Bereichen Stadtplanung und Stadtentwicklung haben die Aufgabe, den Bedarf an Flächen und Einrichtungen für diese Nutzungen zu ermitteln sowie aufgrund von Daten, Prognosen, Szenarien und aktuellen Trends die mittel- und langfristige Weiterentwicklung der Stadt zu koordinieren. Eine wichtige Querschnittsaufgabe ist es dabei Konflikte zwischen konkurrierenden Nutzungen zu minimieren. So werden die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Versorgung sowie die gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung unserer Stadt geschaffen.

Neben der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung gehört zu den Aufgaben der Stadtentwicklung und Stadtplanung auch die Gestaltung des Stadtbildes sowie die Erhaltung und Entwicklung der Funktionalität der Stadt. Oberstes Ziel ist, die Lebensqualität in Hildesheim zu sichern und auszubauen.

Der Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung ist gegliedert in die Bereiche

- Stadterneuerung/Stadtsanierung, Städtebauförderung, Innenstadtplanung, Sonderplanung, Wettbewerbe
- Stadtentwicklung, Flächennutzungsplanung, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Statistik
- Stadtteilplanung und Planverfahren, Bürgerbeteiligungen

Allgemeine Informationen

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Flächennutzungsplan :
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen .

Bebauungsplan :
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt:  Die örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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