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Artenschutz

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Unter Artenschutz werden zwei verschiedene Dinge verstanden:

  1. Die Kontrolle des Handels und Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden.
    Maßgebliche Gesetze hierfür sind z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.
  2. Die Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen für einheimische Tiere und Pflanzen. So soll gesichert werden, dass diese Arten in unserer Natur erhalten bleiben. Artenschutzmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Dazu gibt es bereits im eigenen Garten verschiedene Möglichkeiten, z. B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Wildbienen, Hummeln, aber auch für Fledermäuse und andere Tiere. Die Amphibienschutzaktionen sind ebenfalls eine Artenschutzmaßnahme.
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